Rechtsprechung
BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 185/63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arglistige Täuschung bei Abschluss des Mietvertrages - Verschweigen von auf dem Grundstück ruhenden Dienstbarkeiten - Offenbarungspflicht des Vermieters bei Abschluss des Mietvertrages - So genannte überholende Kausalität
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55
Hypothetischer Ursachenzusammenhang
Auszug aus BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 185/63
Zu dem damit angesprochenen Problem der sogenannten überholenden Kausalität geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, im wesentlichen derjenigen des Reichsgerichts folgend, dahin, daß das spätere Ereignis nur zu berücksichtigen ist, wenn vor der verursachenden Schädigung bereits eine Schadensanlage vorhanden war, die mit dem Eintritt des späteren Ereignisses im Zusammenhang steht (vgl. insbesondere BGHZ 20, 275, 278 f [BGH 19.04.1956 - III ZR 26/55] m.w.N. und BGHZ 10, 6, 8, 9 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 5/52]m.w.N.). - BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …
Auszug aus BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 185/63
Zu dem damit angesprochenen Problem der sogenannten überholenden Kausalität geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, im wesentlichen derjenigen des Reichsgerichts folgend, dahin, daß das spätere Ereignis nur zu berücksichtigen ist, wenn vor der verursachenden Schädigung bereits eine Schadensanlage vorhanden war, die mit dem Eintritt des späteren Ereignisses im Zusammenhang steht (vgl. insbesondere BGHZ 20, 275, 278 f [BGH 19.04.1956 - III ZR 26/55] m.w.N. und BGHZ 10, 6, 8, 9 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 5/52]m.w.N.). - RG, 27.12.1900 - VI 316/00
Eigentumsfreiheitsklage
Auszug aus BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 185/63
Denn die dort normierten Ansprüche richten sich in erster Reihe gegen den Mieter, in diesem Falle also gegen den Kläger, als den Störer (RGZ 47, 162; RG WarnRspr 1911 Nr. 331;… BGB RGRK 11. Aufl. § 1027 Anm, 4). - RG, 28.03.1906 - V 356/05
Schadensersatz beim Betruge.
Auszug aus BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 185/63
Er muß sich vielmehr im Hinblick auf die Bestätigung am Vertrage festhalten lassen und ist auf einen Ersatz desjenigen Schadens beschränkt, der sich bei Aufrechterhaltung des Geschäfts noch auf die Täuschung zurückführen läßt, d.h. er kann lediglich die Herstellung des vertragsmäßigen Zustandes verlangen, wie er ohne die Täuschung bestehen würde (RGZ 63, 110, 112; RG JW 1911, 398; RG HRR 1940, 535).